„Die winterliche Lage mit möglichen Wetterwarnungen vor Schnee und Eis kann auch den Schulbetrieb beeinträchtigen. Aussagen darüber, welche Gebiete im Landkreis Donau-Ries konkret betroffen sein werden, lassen sich im Vorfeld nicht detaillierter treffen.
Im Falle von lokaler Schnee- und Eisglätte oder dadurch bedingtem Ausfall des Schülernahverkehrs müssen die Schülerinnen und Schüler nicht riskieren, in die Schule zu kommen. Die Eltern müssen ihre Kinder jedoch ordnungsgemäß von der Schule abmelden, falls diese zu Hause bleiben. In jedem Fall wird in den Schulen im Landkreis ein Notbetrieb bzw. eine Notbetreuung eingerichtet.
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst in der Schule anzutreten.
Bei einer unklaren Situation ohne Verfügung der Koordinierungsgruppe (im Landkreis regional begrenzt auftretende widrige Witterungsbedingungen) kann die Entscheidung also in die Verantwortung der Eltern gelegt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Erziehungsberechtigten die Schule zeitnah darüber verständigen, dass der Weg zur Schule nicht möglich ist (z. B. kein Busverkehr) oder den Eltern zu gefährlich erscheint. In diesem Fall kann die Schule den Schüler / die Schülerin an diesen Tagen vom Unterricht beurlauben.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres.“
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stocker
Schulamtsdirektor